1.
Entstehung des Dorfes
Greifendorf verdankt, wie
alle im näheren Umkreis von Zwittau gelegenen Ortschaften seine
Entstehung der kolonisatorischen Tätigkeit des Olmützer
Bischofs Bruno von Schaumburg (Schauenburg) und Holstein
(* 1205, † 1281). Seine Stammburg war bei Rinteln
an der Weser.
Bruno, früher Domherr
zu Magdeburg (1229) und Domprobst zu Lübeck und Hamburg, wurde
im Jahre 1241 Bischof zu Olmütz. Er gründete über
200 Ortschaften und begründete das Lehenwesen des Olmützer
Bistums.
Das Gebiet der Stadt Zwittau und der Ortschaften in der näheren
Umgebung liegt inmitten des ehemaligen böhmisch-mährischen
Grenzwaldes. Dieser bedeckte in einer Breite von 30 km den böhm.-mähr.
Höhenzug und bildete noch vor ungefähr 800 Jahren, zwischen
Böhmen und Mähren einen natürlichen, fast undurchdringlichen
Grenzwall. Erst als die böhmischen Könige aus dem Premislidenhause
gleichzeitig Markgrafen von Mähren wurden, verlor dieser Grenzwald
seine Bedeutung und es wurde im größeren Maßstabe
mit dessen Besiedlung, d. h. mit dessen Ausrodung und Urbarmachung
begonnen. Die Macht des Adels, die zudem das unfreie Volk in unerhörter
Weise drückten, war zudem derart angewachsen, dass sie selbst
dem Königtume gefährlich wurde. Berücksichtigt man
dazu, dass infolge des Mongolensturms (1241), weite Landgebiete
verwüstet worden waren, so hat man in groben Zügen ein
Bild von Verhältnissen, die einer Neuordnung der Dinge nötig
machten. Schon früher hatten einzelne mährische Herrscher
versucht, durch arbeitstüchtige und ackerbaukundige deutsche
Kolonisten dem Lande in vermehrtem Maße ein neues, lebenstüchtiges
Element zuzuführen und so auf die Hebung des allgemeinen Wohlstandes
hinzuarbeiten. In ausgiebigerem Maße und mit dem größten
Erfolge wurde dieses Mittel von König Ottokar II. angewendet,
dessen Ziel es war, durch einen kräftigen, wohlhabenden und
selbstbewussten Bürgerstand, sich eine verlässliche Stütze
gegenüber dem immer übermütiger werdenden Adel zu
verschaffen. Er legte daher das Hauptgewicht auf die Anlegung von
Städten nach deutschem Vorbilde mit ausdrücklicher Verleihung
des deutschen Rechtes. So wurde beispielsweise die böhmische
Nachbarstadt Politschka von Ottokar II. gegründet, angelegt
im Jahre 1265 durch Conrad von Löwendorf. Ottokar II. herrschte
zu jener Zeit über ein Territorium, das von den Karpaten im
Norden bis zur Adria reichte. Nach dem Tode des babenbergischen
Friedrich II. († 1246) waren die benachbarten österreichischen
Länder herrenlos geworden waren. Ottokar II. benutzte dieses
Machtvakuum, besetzte ab 1251 die österreichischen Länder
und hoffte 1273 zum deutschen König gewählt zu werden,
musste aber durch die Wahl des Schwabens Rudolf von Habsburg (1218-1291)
im Wiener Frieden 1276 auf alle österreichischen Länder
verzichten.(1)
Das ganze Zwittauer Gebiet war Eigentum der Olmützer Kirche
und oben genannter Bischof Bruno war es, der mit der Urbarmachung
des bis dahin vollständig unkultivierten Waldgebietes begann
und aus diesem Grund deutsche Kolonisten ins Land rief. Dieses größtenteils
noch im Urzustande befindliche, unbewohnte und wenig oder gar nicht
ertragbringende Waldgebiet sollte durch Umwandlung in Ackerland
für die Kirche ertragreich gestaltet werden. Die Urbarmachung
erfolgte, nachdem mit der neu angelegten Stadt Zwittau (Die Gründungsurkunde
von Bischof Brunos Stadt ist nicht erhalten. In einer anderen Urkunde
von 1256 wird Zwittau als bestehend genannt, man nimmt an, dass
die Anlage um 1250 erfolgt war) für das ganze Kolonisationsgebiet
ein Mittelpunkt geschaffen worden war, durch die Anlegung von Dörfern
rings um Zwittau. Das gesamte Kolonisationsgebiet führte die
Bezeichnung „Zwittauer Provinz“ und von daher hatte
auch die spätere „erzbischöfliche Tafelherrschaft
Zwittau“ ihren Namen.
„Die Gegend,
wo heute Greifendorf liegt, musste den Ansiedlern zur Anlage eines
Dorfes besonders geeignet erschienen sein, denn zu Wasser und
geschützter Lage, diesen beiden Haupterfordernissen für
eine Dorfanlage, gesellte sich als Drittes die Lage an einer der
wenigen Verkehrsadern des Landes. Die von Gewitsch nach Leitomischl
führende Straße, die uralte Trstenitzer Straße,
die oberhalb Brüsau in das Tal der Zwitta eintrat und längs
derselben ihren Lauf nahm, führte hier vorüber.“
(2)
Der nach dem Dorf Strenitz
benannte Trstenicer Steig verzweigte in zwei Wege, von denen der
eine nach Olmütz, der andere nach Brünn führte. Von
Prag kommend verlief er durch Leitomischl , Strenitz, Hopfendorf,
Karlsbrunn, Stangendorf und das Zwittatal. Wo heute Strenitz liegt,
mag eine Mautstation und das Landestor zu Böhmen gewesen sein
. Greifendorf bot also mit dem Wasser der Zwitta, der geschützen
Lage und an einer der wenigen Verkehrsadern des Landes gelegen,
sehr günstige Vorraussetzungen.
„Diese günstige
Lage war jedenfalls der Grund, dass zahlreichere Ansiedler sich
fanden, dass das Dorf schon bei seiner Anlage größer
wurde, als die übrigen Dörfer der nächsten Umgebung
und infolge dessen eine gewisse Bedeutung erlangte.
Die Gründungsurkunde von
Greifendorf ist nicht erhalten, die erneuerte Urkunde verbrannte
im Jahre 1673. Eine erhaltene Nennung von Greifendorf findet sich
aber bei der Gründung des Nachbarortes Heinzendorf.
Im Jahre 1270 überträgt Bischof Bruno dem Lokator Heinrich
von Pohler die Anlegung von Heinzendorf und verfügt am 24.
August dieses Jahres in der Lokationsurkunde:
„Bruno
von Gottes Gnaden Bischof von Olmütz dem Heinrich Richter
von Bolen (Pohler, Anm.) und seinen Erben auf beständige
Zeiten.
Da
die Schrift die sicherste Darstellung rechtmäßig geschehener
Dinge ist, so wollen wir durch Inhalt des Gegenwärtigen
für Gegenwart und Zukunft festsetzen, dass wir dir und
deinen Erben unsern ganzen, zwischen unsern Dörfern G r e i f e n d o r f
und
H e r m a n s d o r f und den Grenzen des Edlen
Herrn Burso und seiner Erben und zwischen dem Wege der nach Gewitsch
führt, sich befindlichen Wald unter dem Titel der Aussetzung
vererblich übertragen haben und zwar mit diesen Gerechtsamen,
dass, soviele Lahnen (3)
dort immer auch werden, sein können, du und eine Erben nach
der besonderen Freiheit, welche wir auf 18 Jahre, von der Ausstellung.
gegenwärtiger Urkunde an gerechnet, geben, den zehnten Lahn
frei und für immerwährende Zeiten besitzen sollst; dazu
noch eine freie Schankgerechtigkeit und ein freies Mühlrad,
jedoch nicht mehr. (Sollten aber im Laufe der Zeit mehr werden,
so werden dieselben uns und unseren Nachfolgern Zinspflichtig
sein.) Auch sollst du nebst allem Vorgesagten den 3. Denar vom
ganzen Gerichte frei genießen. Überdies wollen wir,
dass in selbigem Dorfe
B o l e n eine Kirche sei, in
welcher der Pfarrer der zur Zeit in G r e i f e n d o r f
sein wird, innerhalb 14 Tagen einmal den Gottesdienst halten wird.
Die in oben genanntem Dorfe Bolen aber wohnenden Leute werden
gemeinschaftlich unter sich ein Lahn zusammen bringen, welcher
für die Kirche von Bolen und den Pfarrer von G r e i f e n d o r f
frei und für immer bestimmt sein wird. Zum Zeugnis dessen
geben wir dir und deinen Erben gegenwärtige durch unser Siegel
bekräftigte Schrift.
Gegeben Blansko im Jahre des Herrn 1270 am Tage des hl. Barthol.“
(4),
(9)
Betrachten wir die Urkunde
Brunos für sich allein, so finden wir, dass dieselbe nicht
für Heinzendorf sondern für Bolen (= Pohler) bestimmt
ist. Dieser Ort bestand bereits vor heinzendorf um man kann herausfinden,
dass der Bischof den Waldbestand so benannte, den er Heinrich (Richter
von Pohler) zur Besiedelung überwieß. Als mutmaßlicher
Locator des Dorfes Pohler legte er im Auftrage Brunos in diesem
Wald ein Dorf an, dessen erster Erbrichter er war und das ihm zu
Ehren (Heinrich = Heinz) den Namen Heinzendorf erhielt. Die Leute
von Pohler sollen unter sich einen Lahn Acker als Aussteuer für
eine zu errichtende Kirche zusammenbringen und in dieser Kirche
habe der Pfarrer von Greifendorf alle 14 Tage eine Messe zu lesen.
Hieraus ergibt sich, dass die Anlegung des Dorfes Greifendorf nicht
nur vor dem Jahre 1270 erfolgt sein muss, sondern dass es in diesem
Jahr bereits mit Kirche und Pfarre bestiftet war.
Die Anlegung von Dörfern erfolgte nach einheitlichen Grundsätzen
und nach Beispielen von Gründungen in Deutschland. Die Gründung
der Stadt Zwittau war nach dem weit verbreiteten Magdeburger Recht
erfolgt:
„Es wurden die
Grenzen des Dorfes abgesteckt, die Hubenteilung, unter gleichzeitiger
Festsetzung der Zahl derselben, vorgenommen und jedem Ansiedler
eine Hube (5) zugewiesen.
Die Zahl der Huben betrug in der Regel 40 (vgl. den Namen Vierzighuben),
wobei eine Vermehrung für den Fall, als sich mehr Ansiedler
meldeten, nicht ausgeschlossen war . Das Ausmaß der Huben
schwankte zwischen 90 – 120 Metzen. Die Heranziehung von
Ansiedlern, die Durchführung und Überwachung der Besiedlung
was Sache des Lokators, der in allen Fällen eine vertrauenswerte
Person, häufig ein Edelmann aus dem Dienstmannkreise Brunos,
war. Für seine Bemühungen bei der Dorfanlegung erhielt
der Lokator in dem neuangelegten Dorfe eine Freihube und das R i c h t e r a m t
und außerdem fiel ihm nach dem Aussetzungsrechte von den
zur Besiedelung gelangenden Huben jede zehnte Hube zu. Mit dem
Richteramte war die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit
im Namen des Bischofs verbunden, wobei der drittel Teil aller
eingehenden Strafgelder, der charakteristische dritte Denar (6),
auch wieder dem Richter zufiel. Überdies wurde dem Richter
in der Regel auch noch das Recht zur Errichtung einer Mahlmühle,
wozu dann in späterer Zeit mit der fortschreitenden Entwicklung
der Lebensbedürfnisse das Recht auf Haltung eines genau bezeichneten
Handwerkers kam, eingeräumt. Das Richteramt mit seinen Gerechtigkeiten
bildete ein vererbliches Eigentum des Richters und seiner Familie,
daher auch der Name E r b r i c h t e r.
Zur Sicherung der mit dem Richteramte verbundenen Gerechtigkeiten
stellte der Bischof dem Lokator eine Urkunde, die Lokationsurkunde,
aus und Sacher der Nachkommen des Lokators bezw. der späteren
Besitzer der Erbrichterei war es, diese für sie so ungemein
wichtige Urkunde auf das sorgfältigste aufzubewahren und
im Falle deren Verlustes oder Beschädigung eine Erneuerung
derselben bei dem jeweiligen Bischofe nachzusuchen.
Die Anlegung von Dörfern in der eben geschilderten Weise
kennzeichnet das d e u t s c h e
Recht. Nach demselben war der Bauer Herr seiner Hube. Er genoß
in den ersten Jahren der Ansiedlung eine vollständige Befreiung
von allen Giebigkeiten, und nach Ablauf dieser Freiheit leistete
er an die Grundherrschaft einen bestimmten Zins, in der Regel
eine halbe Mark Silber, das sind nach heutigem Gelde ungefähr
10 fl. (7) Er konnte seinen
Besitz wieder verkaufen, unterstand in Bezug auf niedere Gerichtsbarkeit
dem Erbrichter, welcher bei Fällung von Urteilen an die Entscheidung
der von den Bauern aus ihrer Mitte frei gewählten und geschwornen
Schöppen gebunden war und war in Bezug auf Kriminalrechtspflege
an den Magistrat der nächsten Stadt gewiesen. Durch diese
seine Grundzüge trat das deutsche Recht in schroffster Weise
dem alten böhm.-mähr. Landrechte entgegen, nach welchem
der Bauer den von ihm bearbeiteten Boden nicht verkaufen durfte
und in Bezug auf Abgaben (Frohnen, Robotten), und Rechtspflege
der schrankenlosen Willkür seines Grundherren, beziehungsweise
der landesherrlichen upenämter, willenlos anheimgegeben
war. Diese den Ansiedlern eingeräumten Rechte gingen im Laufe
späterer Jahrhunderte allerdings vielfach verloren und der
Bauer kam wieder in das Joch der Hörigkeit, aus welchem er
zur Gänze erst im vorigen Jahrhunderte befreit wurde. Allein
bei Anlegung eines Dorfes nach deutschem Rechte wurden den Ansiedlern
die geschilderten Rechte eingeräumt und es läßt
sich daher leicht ermessen, welche Umwälzung die deutschen
Kolonisten und das mit ihnen ins Land gekommene deutsche Recht
in der damaligen Zeit verursachen mußten. Die E r b r i c h t e r e i
hängt also mit der Entstehung des Dorfes auf das innigste
zusammen und ihr Bestand ist auch zugleich ein untrügliches
Zeichen für den deutschen Charakter der Ansiedlung.“
(8)
Auch wenn die Gründungsurkunde
von Greifendorf nicht vorhanden ist, so lässt sich doch durch
das „Greifendorfer Erbgericht“, das seine Entstehung
und Ausstattung urkundlich den Olmützer Bischöfen verdankt,
sich obige Art der Ansiedlung zweifelsfrei ablesen:
„Die älteste
Erwähnung des Greifendorfer Gerichts, beziehungsweise des
Richters, erfolgt in dem Lehensverzeichnisse der Olmützer
Kirche (1318-1326). In diesem Verzeichnisse erscheint der »judex
in Griffendorf« als Lehensträger des Olmützer
Bischofs Konrad und es bestand das Lehen in 2 Lahnen und einer
Mühle mit einem kleinen Rad. Während in der oben erwähnten
Heinzendorfer Gründungsurkunde die Schreibweise »G r e i f e n d o r p h«
vorkommt, begegnen wir hier der Schreibweise »G r i f f e n d o r f«.
Da »G r i f f o = G r e i f«
ein altdeutscher Personennamen ist, so erscheint die Annahme berechtigt,
dass sich in dem Namen des Dorfes Greifendorf der Name des Lokators
erhalten hat.“
Der südliche Teil des
Ortes wird im Volksmunde „Gratzl“ genannt und man nimmt
an, dass in der Vorzeit an der Stelle, wo heute die Kapelle steht,
eine kleine Burg gestanden sei.(10)
Diese Burg stand 1947 Namenspate für den heutigen Namen „Hradec
nad Svitavou“ mit dem man sich dem deutschen Namen der Stadt
entledigt hat. nachdem man Greifendorf schon im Jahre 1946 in Grándov
umbenannt hatte (vorher tsch. Grándorf).
Über die Art der Entstehung
des Dorfes dürfte aber kein Zweifel bestehen.
Fußnoten:
-
Österreich
im Mittelalter, S. 42, Reinhard Pohanka, Pichler
Verlag 2002.
-
Zur
Geschichte der Stadt Zwittau und ihrer Umgebung, S. 191,
Carl Lick, Im Selbstverlage 1910, Druck von Marcell
Morvay in Zwittau, in Kommission bei Otto Tyrolt in Zwittau.
-
Lahn = Hube oder Hufe (siehe dort).
-
Zur
Geschichte der Stadt Zwittau und ihrer Umgebung, S.219,
Carl Lick.
-
Eine
Hube oder Hufe ist ein altes deutsches Flächenmaß,
das in unterschiedlichen Gegenden unterschiedliche Größe
aufweist (meist zwischen 7,5 bis 20 ha). Man ging, je nach Bodengüte
davon aus, dass eine Hufe Land eine Bauersfamilie ernähren
konnte und in der Regel konnte man daran sehen, wie wohlhabend
eine Familie war. Die Hufen waren meist lange Streifen Ackerlandes,
die an der Dorfstraße – dort stand auch das Gehöft
– begannen und sich dann bei 200 Meter Breite 500 Meter
lang erstreckten. Häufig war am Ende der Hufe Wald vorhanden,
aus dem Holz für Gerätschaften und zum Heizen und
Kochen geholt wurde.
-
-
Gulden
(früher Florentiner genannt, daher die Abk.fl).
-
Zur
Geschichte der Stadt Zwittau und ihrer Umgebung, S. 89,
Carl Lick.
-
Zu finden in den „Codex diplomaticus et
epistolaris Moraviae“, Band 4, Seite 52, (CM IV 52).
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae (Boczeksche
Urkundensammlung zur Geschichte Mährens).
Herausgegeben von Anton Boczek, Josef Chytil, Chlumecky, Ritter
von, Vincens Brandl, Berthold Bretholz. 15 Bde. Olmütz
– Brünn 1836 – 1903. Erwähnt in Gustav
Korkisch: Geschichte des Schönhengstgaues, Teil 1, Seite
36. Herausgegeben vom Vorstand des COLLEGIUM CAROLINUM, Forschungstelle
für die böhmischen Länder, 1966. Verlag Robert
Lerche München, vormals Calvesche Universitätsbuchhandlung
Prag. Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Band
20.
-
Greifendorf
im Schönhengstgau, S.10, Zusammengestellt von Anastasia
Gipfl, Druck: Willy Schmidt, Baden-Baden 1972.
|